TECHNISCHE BETREUUNG

Hausverwaltung ist in erster Linie eine kaufmännische Dienstleistung. Dennoch gehört eine gewisse Form von technischer Betreuung der verwalteten Immobilie zum Leistungsumfang der Verwaltung.

Die Verwaltung steht für jedes Anliegen auch im technischen Bereich zur Verfügung, wird aber die tatsächliche Erledigung der Aufgabe in aller Regel deligieren.

Jedes Haus sollte einen Ansprechpartner für technische Kleinigkeiten, regelmäßige Funktionskontrollen der Haustechnik und die Müllentsorgung haben. Diese rein technischen Belange erledigt in der Regel ein Hausmeister oder Hausmeisterdienst. In unserer langjährigen Marktpräsenz haben wir Kontakte zu zahlreichen Dienstleistern in diesem Bereich geknüpft, so daß wir für jede Immobilie die passende Vor-Ort-Betreuung gewährleisten können. In größeren Häusern gibt es angestellte Hausmeister, für kleinere Objekte hat sich die Beauftragung eines externen Hausmeisterdienstes bewährt.

Zu den Aufgaben eines Hausmeisters gehören auch so alltägliche Dinge wie die Sauberkeit im Haus sowie ggfs. die Pflege der Außenanlagen und die Winterwartung.

Jede Immobilie hat eine Heizung, ein Dach, eine elektrische Anlage, Wasser- und Abwasserleitungen, Fenster und Türen. In vielen Fällen kommen besondere technische Einrichtungen wie Aufzüge, automatische Türen, Brandmeldeanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Hebeanlagen, automatische Parkanlagen, Sprinkleranlagen und noch viele andere Dinge hinzu.

Die hohe technische Diversität der modernen Haustechnik erfordert eine umfangreiche – und vor allem spezifische – Betreuung jeder einzelnen Einrichtung. Technische Verwaltung durch die Hausverwaltung bedeutet hier die vollständige Erfassung der haustechnischen Einrichtungen an Ihrer Immobilie, regelmäßige Sichtkontrollen im Haus, vor allem aber die Einrichtung und Kontrolle geeigneter Wartungs- und Prüfungsvereinbarungen durch Fachfirmen.

Im Fall von Störungen / Defekten sorgt die Verwaltung durch Einschaltung des jeweils zuständigen Servicepartners für Reparatur / Instandsetzung. Versicherte Schäden werden durch die Verwaltung bei der jeweils zuständigen Versicherung abgewickelt.

 

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